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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen,
die "Freiburg Aktiv" erstellt hat, regeln das Rechtsverhältnis
für alle Tour- und Reiseverträge zwischen den Kunden und
"Freiburg Aktiv" und ergänzen die reiserechtlichen
Vorschriften der § 651a I BGB. Sie werden von dem Kunden mit
der Buchung anerkannt und vor der Buchung übermittelt.
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
1.1 Der Vertragsabschluss muß grundsätzlich schriftlich
erfolgen. Mündlich erteilte Aufträge erlangen erst nach
schriftlicher Bestätigung durch "FREIBURG AKTIV"
Wirksamkeit. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung meldet
sich der Kunde verbindlich für die gewünschte Tour oder
Reise an.
1.2 Von den Reisebedingungen oder den Prospektaussagen abweichende
Zusagen sind nicht bindend. Vom Kunden speziell geäußerte
Wünsche müssen von "Freiburg Aktiv" ausdrücklich
schriftlich bestätigt werden. Sie sind sonst nicht Bestandteil
dieses Tour- oder Reisevertrages.
2. BEZAHLUNG
2.1 Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 20 % des Tour-
oder Reisepreises fällig. Der restliche Betrag ist 14 Tage
vor Reisebeginn zu bezahlen. Die entsprechenden Beträge ergeben
sich aus der Buchungsbestätigung. Die Zusendung bzw. Aushändigung
der Tour- oder Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung.
Geht die Zahlung jedoch kurzfristig vor Tour- oder Reisebeginn ein,
trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen,
sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu vertreten
hat. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch seitens
des Reiseteilnehmers und keine Reiseverpflichtung seitens "Freiburg
Aktiv".
2.2 Rücktrittsgebühren sowie verauslagte Kosten sind sofort
bei Abrechnung fällig.
3. LEISTUNGEN
3.1 Der Umfang und Art der vertraglichen Leistungen ergibt sich
ausschließlich aus den Angaben der Tour- oder Reisebestätigung
sowie aus der für den Zeitpunkt der Tour oder Reise gültigen
Leistungsbeschreibung des Veranstalterprogramms. Änderungen
dieser Angaben durch entsprechende Mitteilungen vor Vertragsabschluß
bleiben vorbehalten.
3.2 Kurzfristige Abweichungen von einzelnen Reiseleistungen während
einer Tour oder Reise aufgrund der örtlichen nicht hervorsehbaren
Begebenheiten und/oder erkennbaren individuellen Fähigkeiten
oder der Wünsche der Teilnehmer oder wegen von "Freiburg
Aktiv" nicht zu vertretenden Zeitverzögerungen oder tatsächlichen
Beschränkungen bleiben vorbehalten. Im übrigen sind Änderungen
oder Abweichungen einzelner Tour- oder Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Vertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Mängelhaftungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
3.3 "Schlechtwetter"
Da "schlechtes Wetter" von jedem Menschen anders definiert
wird, finden die Touren von "Freiburg Aktiv" bei jedem
Wetter statt. Dennoch ist "Freiburg Aktiv" bemüht,
auf Wunsch des Kunden oder der Teilnehmergruppe ein Ersatzprogramm
zu gestalten. Sollten die Kosten des Ersatzprogramms die ursprünglichen
Touren- oder Reisekosten überschreiten, so hat der Kunde die
im Einzelfall vereinbarten Mehraufwendungen von "Freiburg Aktiv"
zu erstatten.
3.4 Fremdleistungen
Leistungen, die als Fremdleistungen (z.B. Transfers, Hotels, Restaurants
etc.) lediglich vermittelt werden, gehören nicht zum Leistungsumfang
von "Freiburg Aktiv", sofern sie in den Reisebeschreibungen
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet worden sind.
Grundlage für Leistungen ist der Prospekt des Dritten, dessen
Angaben für "Freiburg Aktiv" nicht bindend sind.
3.5 Buchung von Zimmern
Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer
gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden
Teilnehmers tritt, ist "Freiburg Aktiv" berechtigt, den
vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden
Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
4. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn von der Reise oder Tour
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei "Freiburg Aktiv". Die Erklärung bedarf keiner
bestimmten Form, dem Kunden wird aber empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
4.2 Rücktrittskosten
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise
oder Tour nicht an, kann "Freiburg Aktiv" angemessenen
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen
verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
4.3 Stornierungskosten
Statt der nachgewiesenen Kosten gemäß Ziffer 4.2 kann
"Freiburg Aktiv" folgende pauschale Stornokosten erheben:
a. bis zum 30. Tag vor Antritt bis zu 10 % des Reisepreises, mindestens
jedoch 50,- €.
b. ab dem 29. Tag bis zum 20. Tag vor der Abreise bis zu 25 % des
Reisepreises
c. ab dem 19. Tag bis zum 10. Tag vor der Abreise bis zu 50 % des
Reisepreises
d. ab dem 09. Tag bis zum 04. Tag vor der Abreise bis zu 65 % des
Reisepreises
e. ab dem 03. Tag vor der Abreise und bei Nichterscheinen bis zu
100 % des Reisepreises.
4.4 Umbuchungen
Umbuchungen sind nur mit unserem Einverständnis gegen ein Umbuchungsentgelt
möglich.
Das Umbuchungsentgelt richtet sich jeweils nach dem Umfang der Umbuchung
und dem damit verbundenen Mehraufwand, liegt jedoch bei mindestens
25,- € pro Reiseteilnehmer. Umbuchungswünsche des Kunden
nach dem Ablauf o. g. Fristen können, sofern die Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag
zu Bedingungen gemäß den Ziffern 4.2 und 4.3 und gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden.
5. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH
"FREIBURG AKTIV"
5.1 "Freiburg Aktiv" kann in folgenden Fällen vor
Antritt der Reise oder Tour vom Reisevertrag zurücktreten oder
nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung
der Reise oder Tour ungeachtet einer Abmahnung von "Freiburg
Aktiv" nachhaltig stört oder wenn er sich in erheblichen
Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt. Kündigt "Freiburg Aktiv",
so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich
der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
b. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, wenn in der Ausschreibung für
die entsprechende Reise oder Tour auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird, kann "Freiburg Aktiv" bei Nichterreichen
dieser Mindestteilnehmerzahl den Reisevertrag kündigen. In
jedem Fall ist "Freiburg Aktiv" verpflichtet, den Kunden
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise oder Tour hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde kann an einer mindestens
gleichwertigen Reise oder Tour teilnehmen, wenn "Freiburg Aktiv"
in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Kunden
aus seinem Angebot anzubieten. Sofern "Freiburg Aktiv"
zu einem solchen Angebot nicht in der Lage ist oder auch auf Wunsch
des Kunden, erhält dieser den eingezahlten Reisepreis zurück.
Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5.2 Sowohl Reiseveranstalter als auch der Kunde können den
Vertrag kündigen, wenn infolge bei Vertragsabschluß nicht
voraussehbarer höherer Gewalt die Reise oder Tour erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der Reiseveranstalter
kann für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise
oder Tour noch zu erbringende Reiseleistung eine angemessene Entschädigung
verlangen. Mehrkosten für eine evtl. Rückbeförderung
sind von den Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen, wobei im
übrigen Mehrkosten dem Kunden zur Last fallen.
6. MÄNGELHAFTUNG
6.1 "Freiburg Aktiv" haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentliches Kaufmanns für:
a. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b. die sorgfältige Auswahl u. Überwachung der Leistungsträger;
c. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung;
d. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
6.2 Garantien werden von "Freiburg Aktiv" nur bei ausdrücklicher
Vereinbarung übernommen.
6.3 Für die Vermittlung fremder Leistungen lt. Ziffer 3.4 haftet
"Freiburg Aktiv" nur für die ordnungsgemäße
Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
6.4 Stellt "Freiburg Aktiv" Leihräder den Reiseteilnehmern
zur Verfügung, haftet der Kunde selbst für jegliche Beschädigung
oder Verlust des Leihrades.
7. HAFTUNG
7.1 Die Teilnahme an den Touren oder Reisen erfolgt auf eigene Gefahr
und Verantwortung, insbesondere hat er selbst gerade bei sportlichen
Veranstaltungen (z.B. Laufen, Fahrradfahren, Schwimmen, Klettern)
einzuschätzen, ob er gesundheitlich, physisch und psychisch
den Anforderungen der Reise gewachsen ist. Jeder Teilnehmer ist
für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst
verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung
eines Erziehungsberechtigten oder eines aufsichtspflichtigen Lehrers
möglich. Die Teilnehmer verpflichten sich, auf den Touren die
Anweisungen der Reiseleitung zu befolgen und nicht eigenmächtig
zu handeln.
7.2 Für Kosten, die durch Krankheit während der Tour oder
Reise entstehen, hat der Teilnehmer selbst aufzukommen, sofern die
Erkrankung nicht auf einem von "Freiburg Aktiv" zu vertretenden
Reisemangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise
erforderlichen besonderen Heimtransport des Reiseteilnehmers hat
dieser selbst zu tragen. Wenn der Gesundheitszustand des Kunden
zu Bedenken Anlaß gibt, ist er verpflichtet, vor Buchung der
Tour oder Reise einen Arzt aufzusuchen.
7.3 Vertragliche Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a. soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b. soweit "Freiburg Aktiv" für einen dem Kunden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
7.4 Deliktische Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich die Haftung von "Freiburg Aktiv" auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt
auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von "Freiburg Aktiv".
Gegenüber Unternehmern haftet "Freiburg Aktiv" bei
leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei von
"Freiburg Aktiv" zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
7.5 Mitwirkungspflicht des Kunden
a. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen
(z.B. Reparatur eines defekten Fahrrades) mitzuwirken, evtl. Schäden
zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten, soweit ihn
dies zumutbar ist. Der Reiseteilnehmer ist insbesondere verpflichtet,
seine Beanstandungen unverzüglich der zuständigen Reiseleitung
zur Kenntnis zu bringen.
b. Unterläßt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel bei
der Reiseleitung vor Ort anzuzeigen und war ihm die Anzeige zumutbar,
so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
c. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigung unverzüglich
dem Reiseleiter oder den Beförderungsunternehmen anzuzeigen
und sich eine schriftliche Bestätigung ausstellen zu lassen.
Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchverlustes.
8. VERJÄHRUNG, ABTRETUNGSVERBOT
Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter
die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche
auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung
des Kunden verjähren in drei Jahren nach Beendigung der Reise
oder Tour. Eine Abtretung der Ansprüche des Kunden aus Anlaß
der Reise oder Tour an Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen
deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
9. ALLGEMEINES
9.1. Für öffentliches Aussagen, insbesondere in der Werbung,
hat "Freiburg Aktiv" nur einzustehen, wenn er sie veranlaßt
hat. In solchen Fällen besteht eine Einstandspflicht nur dann,
wenn die Werbung die Reiseentscheidung den Kunden auch tatsächlich
beeinflußt hat.
9.2. Einzelheiten von Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere
früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele
und Termine ihre Gültigkeit.
9.3. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.
9.4. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
9.5. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von "Freiburg Aktiv".
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. "Freiburg
Aktiv" ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
9.6. Alle personenbezogene Daten, die "Freiburg Aktiv"
zur Abwicklung der Reise oder Tour zur Verfügung gestellt werden,
sind gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gegen
missbräuchliche Verwendung geschützt.
Diese AGB gelten ab 01.September 2003.
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